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Abwasser bei der Fassadenreinigung: was erlaubt ist

Von Rifat Fetahu, Inhaber von Fassadenklar · Aktualisiert am 2. Oktober 2026

Gullideckel Abwasser

Auf einen Blick

Wasser aus der Fassadenreinigung ist rechtlich Abwasser: Ohne Erlaubnis darf es nicht versickern, und über einen Regenwasser-Gully darf es nicht in Bäche gelangen. Man fängt es auf, behandelt es bei Bedarf vor und leitet es nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde in den Schmutz- oder Mischwasserkanal, oft nur mit Genehmigung. Bei seinen Einsätzen fängt Fassadenklar das Reinigungswasser auf und filtert es vor der Entsorgung mit Aktivkohlefilter.

Muss das Wasser bei der Fassadenreinigung aufgefangen werden?

Ja, in aller Regel: Wasser aus der Fassadenreinigung ist Abwasser und darf weder ohne Erlaubnis im Boden versickern noch über einen Regenwasser-Gully ungereinigt in ein Gewässer gelangen. Fassadenklar fängt das Reinigungswasser bei seinen Einsätzen auf und filtert es mit Aktivkohlefilter, bevor es entsorgt wird.

Fassadenklar sitzt in Stuttgart, reinigt bundesweit und auf Anfrage auch in Österreich. Gereinigt wird im Softwash-Verfahren: Ein auf den Untergrund abgestimmtes Reinigungsmittel löst den Belag, danach wird mit geringem Druck abgespült. Hochdruck setzen wir nicht ein; warum, erklärt unser Hochdruckreiniger-Guide.

Was gilt rechtlich als Abwasser?

Abwasser ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz unter anderem „das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser“ (§ 54 WHG, abgerufen am 02.10.2026). Das Gesetz nennt es Schmutzwasser. Wasser, das über eine Fassade gelaufen ist und Schmutz, Belag oder Reinigungsmittel aufgenommen hat, ist solches Schmutzwasser. Regen, der von Dach und Hof abfließt, heißt dagegen Niederschlagswasser und soll nach § 55 WHG möglichst versickern oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer geleitet werden.

Was steckt im Reinigungswasser?

Die Berliner Wasserbetriebe schreiben, dass Wasser für die Reinigung von Fassaden „mit Putzteilen, Farbresten, Schwermetallen, Chemikalien, Säuren oder Laugen belastet sein“ kann (Berliner Wasserbetriebe, Abwassereinleitung bei Fassadenreinigung, abgerufen am 02.10.2026). Hinzu kommen Biozide, wenn Putz oder Farbe damit ausgerüstet sind. Laut Umweltbundesamt (abgerufen am 02.10.2026) werden sie mit dem Regen von der Fassade gewaschen und „gelangen in Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer, wo sie Lebewesen schädigen können“. Welche Mittel bei der Reinigung eingesetzt werden, zeigt unser Überblick zu Fassadenreinigungsmitteln.

Wohin darf das Wasser, und wohin nicht?

ZielZulässig?Grundlage (Stand 02.10.2026)
Versickern in Beet, Rasen oder Kiesnur mit Erlaubnis der Wasserbehörde, in der Regel untersagt§§ 8, 9 und 48 WHG, Stadtentwässerung Dresden
Regenwasserkanal im Trennsystem, meist über den Straßengullynein, er leitet meist ungereinigt in ein GewässerBayerisches Umweltministerium, Abwasserbeseitigungssatzung Stuttgart
Schmutz- oder Mischwasserkanalja, nach der Entwässerungssatzung, oft nur mit Genehmigung und Vorbehandlung§ 58 WHG, Berlin, München
Bach, Teich oder See direktnur mit wasserrechtlicher Erlaubnis§§ 8 und 9 WHG
Abgabe an einen EntsorgungsbetriebjaStadtentwässerung Dresden

Trennsystem und Mischsystem

Im Mischsystem fließen Schmutz- und Regenwasser in einem gemeinsamen Kanal. Im Trennsystem sind sie getrennt. Das Bayerische Umweltministerium (abgerufen am 02.10.2026) erklärt: „Beim Trennsystem gibt es einen Schmutzwasserkanal, der zur Kläranlage führt und einen Regenwasserkanal, der in der Regel ohne weitere Behandlung direkt in ein Gewässer oder das Grundwasser einleitet.“ Die Deckel beider Kanäle seien in der Regel nicht zu unterscheiden. Die Stuttgarter Abwasserbeseitigungssatzung (zuletzt geändert am 04.12.2025, abgerufen am 02.10.2026) schreibt in § 6 vor, dass in Trenngebieten Schmutzwasser getrennt vom Regenwasser in den dafür bestimmten Kanal geleitet wird. Ob Ihr Grundstück im Trenn- oder Mischsystem liegt, weiß der örtliche Abwasserbetrieb.

Brauche ich eine Genehmigung?

Bundesrechtlich ist das Einleiten in öffentliche Abwasseranlagen nach § 58 WHG genehmigungspflichtig, soweit die Abwasserverordnung dafür Anforderungen stellt; die Länder können weitergehende Genehmigungspflichten vorsehen. Vor Ort regelt die Entwässerungssatzung der Gemeinde, was gilt. Die Landeshauptstadt München formuliert es knapp: „Für die Einleitung des Abwassers von einer Fassadenreinigung in den städtischen Kanal ist eine Genehmigung einzuholen.“ Vier Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Regeln sind:

StadtWas gilt (Stand 02.10.2026)Quelle
BerlinEinleitung nur mit Zustimmung der Berliner Wasserbetriebe, Antrag vor Beginn der Arbeiten; Grenzwerte unter anderem pH 6,5 bis 10; Verdünnen unzulässigbwb.de
MünchenEinleitgenehmigung erforderlich, für ein einzelnes Objekt oder als Jahresgenehmigung für fünf Jahrestadt.muenchen.de
DresdenAntrag mindestens 14 Tage vorher; unter 60 m² Fläche keine Genehmigung nötig; Verdünnen unzulässigTechnische Richtlinie 1.3
StuttgartAbwasser mit pH über 9,5 oder unter 6,0 ist ausgeschlossen; die Stadt kann eine Vorbehandlung verlangenAbwS § 5

Auch wer den Antrag stellt, ist örtlich geregelt: In Dresden beantragt ihn der Fachbetrieb, wenn er die Entsorgung übernimmt.

Wie wird das Abwasser aufgefangen und behandelt?

Die Technische Richtlinie der Stadtentwässerung Dresden (Fassung vom 13.01.2025, abgerufen am 02.10.2026) beschreibt drei Methoden zum Auffangen:

  • Folienauffangwannen: Trittfeste, chemikalienbeständige Folie wird dicht am Gebäude befestigt; das Wasser sammelt sich in der Wanne und wird abgepumpt.
  • Rinnenwannen: Halbrinnen aus Folie an der unteren Gerüstlage fangen das ablaufende Wasser auf.
  • Sprüh-Saug-Verfahren: Das Schmutzwasser wird direkt wieder angesaugt und in einem Tank gesammelt.

Beete und andere unbefestigte Flächen werden mit Folie abgedeckt. Danach wird das Wasser behandelt: Der größte Teil der Schwermetalle steckt laut Richtlinie in den Feststoffen, die sich absetzen oder über Filzmatten abtrennen lassen. Saure oder basische Reiniger erfordern eine Neutralisation. Reicht das nicht, kommt das Wasser in eine mobile, zugelassene Behandlungsanlage oder zu einer autorisierten Entsorgungsfirma. Als technisches Regelwerk nennt die Richtlinie das DWA-Merkblatt M 370 zu Abwässern und Abfällen aus der Reinigung und Entschichtung von Fassaden.

Teleskoplanze mit Breitstrahldüse spült eine verputzte Fassade ab
Fassadenklar-Einsatz: Beim Abspülen entsteht das Reinigungswasser, um das es in diesem Beitrag geht

Was gilt, wenn Sie selbst reinigen?

  • Mit klarem Wasser beginnen: „Frischer Algen- und Pilzbewuchs lässt sich nass abwischen oder -bürsten.“ (Umweltbundesamt). So gelangt kein Reinigungsmittel ins Wasser. Für punktuelle Verschmutzungen wie Vogelkot reicht das oft schon.
  • Nichts in den Straßengully: Er kann zu einem Regenwasserkanal gehören, der direkt in den nächsten Bach führt.
  • Reinigungsmittel nur mit Plan: Wer Algenentferner oder andere Mittel einsetzt, fängt das Wasser auf und richtet sich nach den Entsorgungshinweisen des Herstellers, im Zweifel nach Auskunft des örtlichen Abwasserbetriebs.
  • Größere Flächen anmelden: Ab welcher Fläche eine Genehmigung nötig ist, regelt jede Gemeinde selbst.

Worauf Sie im Angebot achten sollten

Ein seriöses Angebot sagt, was mit dem Abwasser passiert. Fragen Sie: Wie wird es aufgefangen? Wohin wird es eingeleitet oder wer entsorgt es? Wer beantragt eine nötige Genehmigung? Ist das im Preis enthalten? Fehlt jede Angabe zum Schmutzwasser, ist das ein Warnsignal, wie unser Beitrag Angebot für Fassadenreinigung seriös prüfen zeigt, und die Fragen dürfen Sie auch uns stellen.

Fazit

Wasser von der Fassadenreinigung ist Abwasser: nicht in den Boden, nicht in den Regenwasser-Gully, sondern aufgefangen, bei Bedarf vorbehandelt und nach den Regeln der Gemeinde eingeleitet oder entsorgt; ob dafür eine Genehmigung nötig ist, sagt der örtliche Abwasserbetrieb. Was eine Reinigung bei Fassadenklar kostet, zeigt unsere Kostenübersicht; vorab reinigen wir eine kostenlose Probefläche.

Kostenlose Checkliste

7 Punkte, die Sie vor jeder Fassadenreinigung prüfen sollten – als PDF zum Herunterladen.

FAQ

Muss das Wasser bei der Fassadenreinigung aufgefangen werden?

Ja, in aller Regel: Wasser aus der Fassadenreinigung ist Abwasser und darf weder ohne Erlaubnis im Boden versickern noch über einen Regenwasser-Gully ungereinigt in ein Gewässer gelangen. Fassadenklar fängt das Reinigungswasser bei seinen Einsätzen auf und filtert es mit Aktivkohlefilter, bevor es entsorgt wird.

Darf Wasser von der Fassadenreinigung in den Gully?

Nicht ohne Zustimmung der Gemeinde. Im Trennsystem gehört der Straßengully zum Regenwasserkanal, der in der Regel ohne weitere Behandlung in ein Gewässer leitet. Eingeleitet wird meist in den Schmutz- oder Mischwasserkanal, nach den Vorgaben des örtlichen Abwasserbetriebs.

Darf das Wasser im Garten versickern?

In der Regel nein. Wer Abwasser versickern lässt, leitet es ins Grundwasser ein; dafür braucht es nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine Erlaubnis der Wasserbehörde. Die Stadtentwässerung Dresden nennt das Versickern in der Regel untersagt.

Brauche ich eine Genehmigung, um das Abwasser einzuleiten?

Oft ja. Das regelt die Entwässerungssatzung der Gemeinde: München verlangt eine Einleitgenehmigung, Berlin die Zustimmung der Berliner Wasserbetriebe, Dresden ab einer Mindestfläche. Klären Sie im Angebot, wer den Antrag stellt.

Wie wird das Abwasser bei der Fassadenreinigung aufgefangen?

Mit Folienauffangwannen dicht am Gebäude, mit Folienrinnen an der unteren Gerüstlage oder mit Sprüh-Saug-Geräten, die das Wasser direkt wieder ansaugen. Danach werden Feststoffe abgetrennt und saure oder basische Reiniger neutralisiert.

Was ist der Unterschied zwischen Trennsystem und Mischsystem?

Im Mischsystem fließen Schmutz- und Regenwasser gemeinsam in einem Kanal. Im Trennsystem gibt es zwei Kanäle: Der Schmutzwasserkanal führt zur Kläranlage, der Regenwasserkanal leitet in der Regel ohne weitere Behandlung in ein Gewässer oder ins Grundwasser.

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Die häufigsten Fragen – kurz beantwortet

Was kostet eine Fassadenreinigung?

Je nach Verschmutzung und Fassadentyp in Deutschland ca. 9,52–17,85 €/m² inkl. MwSt. (8–15 € netto). Ein Einfamilienhaus reinigen wir in Deutschland ab 2.400 € zum Festpreis, kleinere Haustypen wie Reihenhäuser ab 1.904 € – jeweils inkl. MwSt. – ohne versteckte Kosten. Details: Fassadenreinigung Kosten.

Arbeitet Fassadenklar mit Hochdruck?

Nein. Wir reinigen ausschließlich im schonenden Softwash-Verfahren ohne Hochdruck – sicher auch für empfindliche WDVS-Fassaden. Mehr dazu: Fassadenreinigung ohne Hochdruck.

Wie lange hält das Ergebnis?

Auf die Schutzwirkung nach der Reinigung geben wir eine Garantie von bis zu 5 Jahren – wie lange sie hält, hängt von Lage und Witterung ab.

Kann ich das Ergebnis vorab testen?

Ja – wir reinigen eine Probefläche Ihrer Fassade kostenlos und unverbindlich, bevor Sie sich entscheiden: Gratis-Probereinigung anfragen.

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