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Fassadenreinigung im Mietshaus: Wer zahlt?

Auf einen Blick

Bei vermieteten Häusern trägt in der Regel der Eigentümer die Kosten der Fassadenreinigung – als Instandhaltungsmaßnahme. Eine Umlage auf die Mieter als laufende Betriebskosten ist meist NICHT möglich, weil es sich nicht um eine regelmäßig wiederkehrende Maßnahme handelt. In der WEG betrifft die Fassade als Gemeinschaftseigentum alle Eigentümer und erfordert einen Beschluss. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Eine Softwash-Reinigung ohne Hochdruck kostet 8–15 €/m².

Mietshaus mit Verschmutzung an der Fassade

Fassadenreinigung im Mietshaus: Wer trägt die Kosten?

Die Grundregel ist klar: Bei vermieteten Häusern zahlt in der Regel der Eigentümer die Fassadenreinigung. Sie zählt zur Instandhaltung des Gebäudes und gehört damit zu den Pflichten des Vermieters – nicht der Mieter.

Hinweis: Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall kann die Beurteilung abweichen.

Warum keine Umlage als Betriebskosten

Damit Kosten als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen, müssen sie laufend und regelmäßig anfallen – etwa Gartenpflege, Hausreinigung oder Winterdienst. Eine Fassadenreinigung erfolgt jedoch nur alle 5–8 Jahre und dient dem Werterhalt. Sie gilt daher üblicherweise als Instandhaltungsmaßnahme und ist nicht als Betriebskosten umlagefähig.

MerkmalBetriebskostenInstandhaltung
HäufigkeitLaufend / regelmäßigSelten / einmalig
Umlage auf MieterMöglichIn der Regel nicht
FassadenreinigungJa (alle 5–8 Jahre)

Sonderfall WEG: Gemeinschaftseigentum

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Fassade Gemeinschaftseigentum. Über die Reinigung entscheidet die Eigentümergemeinschaft per Beschluss in der Eigentümerversammlung. Die Kosten werden nach Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer verteilt und in der Regel aus der Instandhaltungsrücklage finanziert. Unterstützung bei der Organisation bietet unsere Seite Fassadenreinigung für Hausverwaltungen.

Kosten realistisch einschätzen

Der Preis richtet sich nach Fläche und Verschmutzung und liegt bei8–15 €/m². Für größere Objekte lohnt eine genaue Kalkulation – Details unter Was kostet eine Fassadenreinigung? und speziell für Mehrparteienhäuser unter Kosten Mehrfamilienhaus.

Schonende Reinigung für Miet- und Mehrfamilienhäuser

Fassadenklar reinigt mit dem Softwash-Verfahren ohne Hochdruck. Das schont Putz, WDVS und Fugen und behandelt Algen bis in die Wurzel. Gerade bei vermieteten Objekten ist ein dauerhaftes Ergebnis wichtig, um wiederkehrende Kosten zu vermeiden.

Fazit

Im Mietshaus zahlt üblicherweise der Eigentümer, eine Umlage als Betriebskosten ist meist ausgeschlossen. In der WEG entscheidet die Gemeinschaft per Beschluss. Für die konkrete rechtliche Bewertung empfiehlt sich fachkundige Beratung.

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Häufig gestellte Fragen

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Die häufigsten Fragen – kurz beantwortet

Was kostet eine Fassadenreinigung?

Je nach Verschmutzung und Fassadentyp ca. 8–15 €/m². Ein Einfamilienhaus reinigen wir ab 2.400 € zum Festpreis, kleinere Haustypen wie Reihenhäuser ab 1.200 € – ohne versteckte Kosten. Details: Fassadenreinigung Kosten.

Arbeitet Fassadenklar mit Hochdruck?

Nein. Wir reinigen ausschließlich im schonenden Softwash-Verfahren ohne Hochdruck – sicher auch für empfindliche WDVS-Fassaden. Mehr dazu: Fassadenreinigung ohne Hochdruck.

Wie lange hält das Ergebnis?

Mit anschließender Versiegelung bleibt die Fassade in der Regel 5–8 Jahre sauber – abhängig von Lage und Witterung.

Kann ich das Ergebnis vorab testen?

Ja – wir reinigen eine Probefläche Ihrer Fassade kostenlos und unverbindlich, bevor Sie sich entscheiden: Gratis-Probereinigung anfragen.

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