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Fassadenreinigung steuerlich absetzen: So geht es über Paragraph 35a EStG

Von Rifat Fetahu, Inhaber von Fassadenklar · Aktualisiert am 20. Juli 2026

Fassadenreinigung als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen

Auf einen Blick

Ja, Sie können die Fassadenreinigung steuerlich absetzen: über Paragraph 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistung. Absetzbar sind 20 Prozent der Lohnkosten direkt von der Steuerschuld, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Wichtig ist eine Rechnung, die Lohn- und Materialkosten getrennt ausweist, sowie die Zahlung per Überweisung statt bar. Bei einem Festpreis von 2.400 Euro sparen Sie so rund 288 Euro Steuern.

Sie können die Fassadenreinigung steuerlich absetzen, und zwar über Paragraph 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistung. Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der Lohnkosten direkt an, bis zu maximal 1.200 Euro pro Jahr. Absetzbar ist dabei nur der Lohnanteil, nicht das verwendete Material, und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen.

PositionBetrag
Festpreis Einfamilienhaus2.400 Euro
Lohnanteil (ca. 60 Prozent)1.440 Euro
Absetzbar (20 Prozent des Lohns)288 Euro
Maximale Förderung pro Jahr1.200 Euro

Paragraph 35a EStG: haushaltsnahe Dienstleistungen erklärt

Paragraph 35a Einkommensteuergesetz fördert Arbeiten, die im eigenen Haushalt erbracht werden. Die Fassadenreinigung zählt dazu, weil sie am selbst genutzten Wohnhaus stattfindet. Der Staat erstattet 20 Prozent der Lohnkosten direkt von der Steuerschuld, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Wer die Fassadenreinigung steuerlich absetzen will, profitiert damit von einer echten Direktminderung der Steuer.

Als haushaltsnahe Dienstleistungen Fassadenreinigung sind diese Kosten damit direkt steuerwirksam. Die Förderung ist auf 1.200 Euro pro Jahr gedeckelt, das entspricht 6.000 Euro absetzbaren Lohnkosten. Für eine normale Fassadenreinigung wird dieser Deckel selten ausgeschöpft, sodass in der Regel der gesamte Lohnanteil zählt. Wichtig: haushaltsnahe Dienstleistungen Fassadenreinigung sind nur für Leistungen am bewohnten Objekt absetzbar.

Was genau absetzbar ist und was nicht

Absetzbar sind ausschließlich die Lohnkosten, also Arbeitszeit, Anfahrt und Maschinenstunden. Materialkosten wie Reinigungsmittel oder Imprägnierung sind nicht förderfähig. Deshalb muss die Rechnung Lohn- und Materialanteil getrennt ausweisen, sonst erkennt das Finanzamt den Posten nicht an.

Ebenso wichtig ist die bargeldlose Zahlung. Nur wer per Überweisung zahlt und einen Kontoauszug vorlegen kann, darf die Fassadenreinigung steuerlich absetzen. Barzahlung schließt die Förderung nach Paragraph 35a EStG Fassadenreinigung vollständig aus, auch bei korrekter Rechnung.

Ein Rechenbeispiel macht den Unterschied greifbar. Bei einem Festpreis von 2.400 Euro für ein Einfamilienhaus entfallen bei etwa 60 Prozent Lohnanteil rund 1.440 Euro auf die Arbeitszeit. 20 Prozent davon, also 288 Euro, zieht das Finanzamt direkt von Ihrer Steuerschuld ab. Bei einem größeren Objekt im oberen Marktbereich von 4.500 Euro liegt der Lohnanteil bei etwa 2.700 Euro, was eine Ersparnis von rund 540 Euro bedeutet. Erst ab einem Lohnanteil von 6.000 Euro pro Jahr greift der Deckel von 1.200 Euro, den eine einzelne Fassadenreinigung praktisch nie erreicht.

Ein weiterer Punkt betrifft die Imprägnierung. Wenn im Anschluss an die Reinigung eine Langzeitimprägnierung aufgetragen wird, ist auch hier nur die Arbeitszeit absetzbar, nicht das Imprägniermittel selbst. Achten Sie deshalb darauf, dass die Rechnung Reinigung und Imprägnierung sauber aufschlüsselt und in beiden Positionen Lohn und Material trennt. So stellen Sie sicher, dass Sie den maximal möglichen Anteil der Fassadenreinigung steuerlich absetzen können.

Schritt für Schritt: die Steuererklärung

Tragen Sie den Lohnanteil der Fassadenreinigung in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen der Steuererklärung ein. Das Finanzamt rechnet daraus automatisch 20 Prozent aus und zieht den Betrag von Ihrer Steuerschuld ab. Bewahren Sie Rechnung und Zahlungsnachweis auf, sie müssen sie nur auf Nachfrage einreichen.

Praktisch bedeutet das: Rechnung mit getrenntem Lohnausweis anfordern, per Überweisung zahlen, Lohnanteil in die Anlage eintragen, fertig. So lässt sich die Fassadenreinigung steuerlich absetzen, ohne aufwändige Belege. Damit können auch Sie Ihre Fassadenreinigung steuerlich absetzen. Passend dazu erklären wir auch die transparenten Fassadenreinigung Kosten.

Ein häufiger Fehler ist der falsche Eintrag im Elster-Formular. Der Lohnanteil der Fassadenreinigung gehört in die Zeile für haushaltsnahe Dienstleistungen, nicht in die Zeile für Handwerkerleistungen, auch wenn beide unter Paragraph 35a fallen. Das Finanzamt berechnet die 20 Prozent automatisch, Sie tragen also den vollen Lohnbetrag ein, nicht bereits die gekürzten 288 Euro. Wer im Zweifel ist, findet die Beträge sauber getrennt auf der Rechnung wieder und kann sie direkt übernehmen. So vermeiden Sie Rückfragen und stellen sicher, dass die Ersparnis im Steuerbescheid tatsächlich ankommt.

Für Vermieter: andere Regeln

Paragraph 35a EStG gilt nur für selbst genutzte Immobilien. Vermieter können die Fassadenreinigung nicht als haushaltsnahe Dienstleistung, aber dafür in voller Höhe als Werbungskosten bei den Mieteinnahmen absetzen. Das betrifft dann sowohl Lohn- als auch Materialkosten, was oft die größere Ersparnis bringt.

Wichtig ist die richtige Zuordnung: Erhaltungsaufwand wie die Reinigung ist sofort absetzbar, während größere Sanierungen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Im Zweifel klärt der Steuerberater die genaue Einordnung.

Für Vermieter lohnt sich der Vergleich in Zahlen: Bei einem Festpreis von 2.400 Euro lassen sich als Werbungskosten die kompletten 2.400 Euro von den Mieteinnahmen abziehen, nicht nur der Lohnanteil. Wie hoch die tatsächliche Ersparnis ausfällt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab: Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent entlastet eine Reinigung für 2.400 Euro die Steuer um rund 1.008 Euro. Damit fällt der Vorteil für Vermieter oft deutlich höher aus als die auf 20 Prozent des Lohns begrenzte Förderung für Selbstnutzer.

Optimale Planung: Fassadenreinigung und Steuern

Wer die Förderung optimal nutzen will, verteilt größere Arbeiten gegebenenfalls auf zwei Kalenderjahre, um den Jahresdeckel von 1.200 Euro nicht zu überschreiten. Auch die Kombination mit anderen haushaltsnahen Dienstleistungen wie Gartenpflege sollte im Blick behalten werden, da alle zusammen unter denselben Höchstbetrag fallen.

Ein Beispiel: Wer ohnehin Handwerkerleistungen wie Malerarbeiten oder eine Dachrinnenreinigung im selben Jahr plant, sollte die Lohnanteile zusammenzählen. Handwerkerleistungen nach Paragraph 35a Absatz 3 EStG haben zwar einen eigenen Höchstbetrag, doch bei mehreren haushaltsnahen Dienstleistungen im engeren Sinn teilen sich die Kosten den gemeinsamen Deckel. Fällt die Fassadenreinigung mit ihrem Lohnanteil von rund 1.680 Euro in ein Jahr mit weiteren solchen Leistungen, kann es sich lohnen, einen Teil der Arbeiten bewusst ins Folgejahr zu legen. So bleibt die volle Ersparnis von 20 Prozent auf jeden Euro Lohnkosten erhalten.

Heben Sie außerdem alle Unterlagen mindestens zwei Jahre auf. Das Finanzamt kann die getrennte Rechnung und den Überweisungsbeleg nachträglich anfordern. Wer beides griffbereit hat, muss selbst bei einer Rückfrage nichts nachreichen und die anerkannte Ersparnis von beispielsweise 288 Euro bei einem Festpreis von 2.400 Euro bleibt gesichert.

Fassadenklar: Festpreis ab 2.400 Euro und kostenlose Probefläche

Fassadenklar reinigt Ihre Fassade zum Festpreis ab 2.400 Euro für das Einfamilienhaus, im Marktbereich von 2.800 bis 4.500 Euro. Wir arbeiten mit schonendem Softwash- und Niederdruckverfahren, niemals mit Hochdruck. Vor Auftragsbeginn reinigen wir eine kostenlose Probefläche, Sie erhalten ein schriftliches Angebot, und es gibt kein Haustürgeschäft.

Für das Finanzamt stellen wir automatisch eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Lohn- und Materialkosten aus, sodass Sie die Fassadenreinigung steuerlich absetzen können, ohne nachzufragen. Das Schmutzwasser fangen wir mit Aktivkohlefilter auf, auf Wunsch schützt eine Langzeitimprägnierung die Fassade. Fordern Sie jetzt Ihre gratis Probefläche an.

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Kostenlose Checkliste

7 Punkte, die Sie vor jeder Fassadenreinigung prüfen sollten – als PDF zum Herunterladen.

FAQ

Kann ich Fassadenreinigung steuerlich absetzen?

Ja, über Paragraph 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistung. 20 Prozent der Lohnkosten direkt von der Steuerschuld absetzbar, maximal 1.200 Euro pro Jahr.

Was ist beim Absetzen der Fassadenreinigung zu beachten?

Nur Lohnkosten sind absetzbar, nicht Materialkosten. Rechnung muss Lohn und Material getrennt ausweisen. Zahlung muss per Überweisung erfolgen - keine Barzahlung!

Wie viel spare ich durch steuerliches Absetzen der Fassadenreinigung?

Bei Fassadenklar-Festpreis 2.400 Euro (ca. 60% Lohnanteil = 1.440 Euro): 20% von 1.440 = 288 Euro direkte Steuerersparnis. Bei großen Objekten bis zu 1.200 Euro.

Gilt das auch für Vermieter?

Nein, Paragraph 35a gilt nur für selbst genutzte Immobilien. Vermieter können Fassadenreinigung als Werbungskosten bei den Mieteinnahmen abziehen.

Was muss auf der Rechnung stehen für das Finanzamt?

Getrennte Ausweisung von Lohnkosten und Materialkosten, Firmenname und Steuernummer des Anbieters, vollständige Leistungsbeschreibung, Datum. Fassadenklar stellt diese Rechnung automatisch aus.

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Die häufigsten Fragen – kurz beantwortet

Was kostet eine Fassadenreinigung?

Je nach Verschmutzung und Fassadentyp ca. 8–15 €/m². Ein Einfamilienhaus reinigen wir ab 2.400 € zum Festpreis, kleinere Haustypen wie Reihenhäuser ab 1.200 € – ohne versteckte Kosten. Details: Fassadenreinigung Kosten.

Arbeitet Fassadenklar mit Hochdruck?

Nein. Wir reinigen ausschließlich im schonenden Softwash-Verfahren ohne Hochdruck – sicher auch für empfindliche WDVS-Fassaden. Mehr dazu: Fassadenreinigung ohne Hochdruck.

Wie lange hält das Ergebnis?

Mit anschließender Versiegelung bleibt die Fassade in der Regel 5–8 Jahre sauber – abhängig von Lage und Witterung.

Kann ich das Ergebnis vorab testen?

Ja – wir reinigen eine Probefläche Ihrer Fassade kostenlos und unverbindlich, bevor Sie sich entscheiden: Gratis-Probereinigung anfragen.

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